Jahresabschlüsse
Gewerbetreibende und Freiberufler sind aufgrund handelsrechtlicher und / oder steuerlicher Vorschriften verpflichtet Jahresabschlüsse zu erstellen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und auf Anforderung der Banken (Basel II, § 18 KWG) sind diese Jahresabschlüsse durch Erstellungsberichte (ggfs. mit Plausibilitätsprüfungen) zu ergänzen.
Wir erstellen für Sie
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- mit/ohne Erstellungsbericht
- mit/ohne Plausibilitätsprüfung